Hans-Böckler-Straße 21a, 50354 Hürth+49 (0) 2233 398686824/7 Notfall+49 (0) 2233 3986868

Kosten & Pflegekasse

Wer bezahlt das eigentlich?

In den meisten Fällen: Ihre Pflegekasse. Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen finanzielle Unterstützung für Alltags- und Betreuungsleistungen zu – und die Abrechnung übernehmen wir direkt. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Ihre Pflegekasse zahlt mit

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen bereits ab Pflegegrad 1 finanzielle Unterstützung für Alltags- und Betreuungsleistungen zusteht. CASCIA CARE übernimmt die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
  • Keine Vorkasse, keine Formulare – die Bürokratie übernehmen wir
  • Transparente Betreuung: Sie wissen jederzeit, welche Unterstützung geleistet wird
  • Privatabrechnung ebenfalls möglich

Ihre monatlichen Leistungen

So viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen ungefähr zu:

Pflegegrad 1ca. 3 Std.
Pflegegrad 2ca. 18 Std.
Pflegegrad 3ca. 26 Std.
Pflegegrad 4ca. 28 Std.
Pflegegrad 5ca. 33 Std.

* ca.-Werte, abhängig von Leistungsanspruch und Stundensatz (Stand: August 2026). Wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei.

Anerkannt nach § 45a SGB XI

Die Töpfe dahinter

Diese Budgets können wir für Sie abrechnen

Je nach Pflegegrad und Situation stehen mehrere Leistungen zur Verfügung – oft auch nebeneinander.

EntlastungsbetragBis zu 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1 – zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie CASCIA CARE.
UmwandlungsanspruchBis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung können zusätzlich für anerkannte Alltagsangebote eingesetzt werden.
VerhinderungspflegeWenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen oder ausfallen, kann dieses Budget unsere Einsätze finanzieren.
KombinationsleistungenMehrere Budgets lassen sich kombinieren. Wir rechnen durch, was in Ihrer Situation zusammenpasst.

Welche Töpfe bei Ihnen offen sind, prüfen wir kostenfrei – maßgeblich ist immer Ihr Leistungsbescheid.

Abrechnung ohne Kopfzerbrechen

Kostenübernahme ab Pflegegrad 1
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Anerkannt nach § 45a SGB XI
Keine Bürokratie für Sie
Kostenfreie Beratung zum Anspruch
Privatabrechnung möglich

So einfach geht's

Von der Anfrage zur laufenden Abrechnung

  1. Anspruch klären

    Sie melden sich unverbindlich. Wir prüfen kostenfrei, welche Leistungen Ihnen zustehen – zu Pflegegrad, Budgets und Kostenübernahme.

  2. Unterlagen einmal einrichten

    Pflegegrad, Pflegekasse, Leistungsbescheid – mehr braucht es meist nicht. Die nötige Abtretung bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor.

  3. Wir rechnen direkt ab

    Ab dann läuft die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse – ohne Vorkasse und ohne Formulare für Sie.

Kein Pflegegrad?

Auch ohne Pflegegrad sind wir für Sie da.

Alle Leistungen lassen sich privat vereinbaren – regelmäßig, ergänzend oder für einen begrenzten Zeitraum. Und wenn ein Pflegegrad infrage kommt, unterstützen wir Sie auf dem Weg dorthin.

Keine pauschale Kostenzusage

Die Pflegekasse erstattet im Rahmen bestehender Ansprüche und verfügbarer Budgets. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen – das sagen wir Ihnen vorher, nicht hinterher.

Kostenklärung anfragen

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Was bedeutet „100 % Kostenübernahme ab Pflegegrad 1“?

Innerhalb Ihres Leistungsanspruchs rechnen wir vollständig und direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Vorkasse. Wie viel Unterstützung das monatlich ist, hängt von Pflegegrad und Stundensatz ab, siehe Tabelle oben.

Übernimmt die Pflegekasse immer alles?

Nein. Erstattet wird im Rahmen bestehender Ansprüche und verfügbarer Budgets. Leistungen darüber hinaus sind privat zu zahlen – das besprechen wir vorher, nicht hinterher.

Muss ich Anträge stellen oder in Vorkasse gehen?

Nein. Liegen die Unterlagen und die Abtretung vor, rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Sie sehen jederzeit, welche Leistung erbracht wurde.

Verfallen ungenutzte Beträge?

Nicht sofort: Der Entlastungsbetrag lässt sich innerhalb bestimmter Fristen ansparen. Was bei Ihnen noch verfügbar ist, klären wir im Erstgespräch.

Kann ich CASCIA CARE auch ohne Pflegegrad nutzen?

Ja. Leistungen können privat vereinbart und bezahlt werden. Und falls ein Pflegegrad infrage kommt, unterstützen wir Sie bei den Schritten dorthin.

Was sollte ich zum Erstgespräch bereithalten?

Pflegegrad, Pflegekasse, aktueller Leistungsbescheid (falls vorhanden) und die Information, welche Budgets bereits genutzt werden. Bitte senden Sie keine medizinischen Unterlagen unaufgefordert über das Kontaktformular.

Offizielle Grundlagen: Bundesgesundheitsministerium · Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Kostenfreies Erstgespräch

Wir prüfen, was Ihnen zusteht.

Ehrlich und verständlich – wir sagen auch klar, wenn Eigenkosten entstehen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Wir melden uns zeitnah zurück
  • Ihre Daten bleiben bei uns
Lieber direkt sprechen?+49 (0) 2233 3986868Mo–Fr 8–17 Uhr erreichbar